Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Die Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Zeitarbeit, Personalleasing oder Leiharbeit, beschreibt die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die bei einem anderen Unternehmen angestellt sind. In diesem Fall stellt ein Unternehmen einem anderen Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum Personal zur Verfügung. Der Arbeitnehmer wird daher als Zeitarbeitnehmer bezeichnet.
Der Zeitarbeitnehmer bleibt rechtlich bei seinem ursprünglichen Arbeitgeber, dem Verleiher, angestellt. Der Verleiher zahlt ihm das Gehalt, übernimmt die Sozialabgaben und gewährt ihm Urlaubsansprüche. Gleichzeitig wird der Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen, den Entleiher, überlassen, wo er seine vertraglich festgelegten Aufgaben erfüllt.
Zwischen dem Verleiher und dem Entleiher wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, und der Verleiher stellt dem Entleiher eine Rechnung über den vereinbarten Verrechnungssatz.
Dieses Modell schafft eine drei Parteien umfassende Struktur, bestehend aus:
Dem Verleiher (Personaldienstleister, der den Arbeitnehmer stellt)
Dem Entleiher (Unternehmen, das den Arbeitnehmer einsetzt)
Dem Zeitarbeitnehmer (Arbeitnehmer, der die Tätigkeit ausführt)
Die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, welches die Bedingungen der Zeitarbeit definiert und die Rechte der Arbeitnehmer schützt.